Impressum

Haftungsausschluss

Erstinformation

Versicherungsnehmerpflichten

Versicherungsnehmer-Pflichten

Diese nachfolgenden  Pflichten sowie Obliegenheiten sind vom Versicherungsnehmer strikt zu beachten und gegenüber  dem Versicherungsmakler dauerhaft  zu befolgen !
Der Versicherungsmakler kann bezüglich der Versicherungen des Versicherungsnehmers, die dem Versicherungsmakler laut der
BGH-Rechtssprechung obliegenden Sachwalter- und Treuhändertätigkeit den Versicherungsnehmer, 
nicht haftungserfüllend nachkommen, wenn vom Versicherungsnehmer das Nachfolgende nicht beweisbar eingehalten worden ist:

 

Anzeige-Pflichten

vor dem Abschluss

Alle Angaben zur Person und zu persönlichen Verhältnissen sowie zum Risiko selbst müssen vom Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsmakler allumfassend und wahrheitsgemäß erfolgen, um einen ordnungsgemäßen Versicherungsschutz zu haben. Von sich aus muss der Versicherungsnehmer alle für die Gefahrübernahme erheblichen Umstände, die ihm vom Versicherungsmakler ausführlich erklärt worden sind, auch ohne danach gefragt zu werden, angeben.

Vertrags-Pflichten

 

  1. Unverzügliche Prämienzahlung nach Policenerhalt 

  2.  Ausreichende Kontodeckung - Bankeinzugserlaubnis 

  3. Policendaten Angaben gewissenhaft prüfen 

  4. Folgeprämien unverzüglich nach Aufforderung zahlen 

  5. Neu hinzukommende Gefahren auch sofort mitteilen 

  6. Sorgfalts- und Sicherungspflichten gemäß Police

während der Laufzeit Obliegenheiten

nach dem Schaden

  1. Schäden sofort sowie ebenso wahrheitsgetreu melden 

  2. Schadensstelle und –ort nicht verändern, beschädigte Sachen und Güter sicher aufheben – nicht vernichten 

  3. Schadenminderungs- u. Sicherungspflichten beachten 

  4. Bei Haftpflicht- und KFZ-Haftpflicht-Schäden dürfen selbst keine Schuldanerkenntnisse abgegeben werden

  5. Die Rückfragen der Versicherung sind unverzüglich und immer allumfassend und richtig zu beantworten 

  6. Anweisungen der Versicherung sind strikt zu befolgen

Sonstige Pflichten während der Laufzeit

Dauerhafte Information über alle Veränderungen an den Versicherungsmakler sofort geben und die Versicherungsmitteilungen diesem mitteilen und an ihn auch einreichen.

 

Mit der Unterzeichnung bestätige/n ich/wir, dass mir/uns diese Informationen übergeben wurden, diese vom Versicherungsmakler erklärt bekommen und verstanden haben sowie einhalten werden: 

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Ort und Datum

Unterschrift/en des Kunden