Die Sicherheit der Fahrräder

Jeden Tag werden in der Bundesrepublik über 1.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher: Viele Fahrradbesitzer versprechen sich von einer Anzeige nichts, vor allem, wenn das Rad nicht versichert oder schon sehr alt war und sie ohnehin keine Hoffnung auf einen Ermittlungserfolg haben. Die Aufklärungsquote von ca. 10 Prozent spricht für sich. Selbst die Polizei weiß nicht, wo diese hohe Anzahl von gestohlenen Fahrrädern bleibt. Der Schaden der knapp 500.000 jährlichen Diebstähle beläuft sich nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden auf etwa 80 Millionen €.

Begehrt sind natürlich besonders neuwertige, teure Stahlrösser, die verkauft werden können. Aber auch alte Räder sind vor den Langfingern nicht sicher. Sie sind immer noch gut für die Fahrt nach Hause, nachdem der Bus verpasst wurde, und landen anschließend im Gebüsch.

Viele Fahrräder sind ungenügend gesichert. Ein Großteil der Schlösser überwinden selbst Kinder ohne Probleme. Hierzu zählen die beliebten, aber völlig ungenügenden Speichenschlösser und billige Ringschlösser, die mit jeder Kneifzange zu knacken sind. Daher wollen wir, bevor wir auf den Versicherungsschutz zu sprechen kommen, auf die Sicherungen rund um das Fahrrad eingehen.

Sicher ist sicher!

Fahrräder sollten immer angeschlossen werden, wenn sie nicht in Benutzung sind. Zu diesem Zweck empfehlen wir in erster Linie Bügelschlösser. Auch Spiralseile mit einem Durchmesser von mindestens 6,3 mm eignen sich. Leider sind diese Schlösser nicht billig (ca. 50 €) und haben zudem ein recht hohes Gewicht. Gerade Inhaber von teuren Fahrrädern, die großen Wert auf ein leichtes Rad legen, tun sich mit diesen Schlössern schwer.

Bei Bügelschlössern sollten Sie auf eine entsprechende Härtung des Metalls achten, wobei das Schloss nicht vollständig gehärtet sein darf, da es ansonsten splittert. Billige Schlösser verfügen nur über eine Oberflächenhärtung. Leider kann man den Schlössern die Härtung nicht ansehen. Seit Herbst 1992 beschreibt die Prüfkennung "RAL 607/12" Güte und Prüfbestimmungen für Zweiradsicherungen. Schlösser mit dieser Kennung sind daher zu empfehlen.

Ein wichtiger Teil des Bügelschlosses ist der Schließzylinder. Es sollte sich um einen sogenannten Stiftschließzylinder handeln, möglichst um einen Scheibenzylinder (z.B. ABUS-Plus-System).

Das beste Bügelschloss hilft natürlich nicht, wenn Sie den Bügel einfach um das Vorderrad legen. Diebe haben anschließend kein Problem, das ganze Fahrrad fort zutragen. Schließen Sie möglichst den Rahmen des Fahrrades an einen stabilen Metallzaun oder einen ähnlich sicheren Gegenstand. Selbst dann kann es noch geschehen, dass das Vorderrad, das Hinterrad oder der ganze Rest gestohlen wird.

Kaufen Sie ein Schloss mit einem langen Bügel. Die kurzen Bügelschlösser sind zwar leichter, aber zum Anschließen an feste Gegenstände weniger geeignet.

Nachdem Sie ein Fahrrad erworben haben, sollten Sie gleich einen Fahrradpass ausfüllen, den Sie von Ihrem Fahrradhändler, der Polizei oder von uns erhalten. Der Fahrradpass liefert die Daten, die Sie gegebenenfalls später für die Anzeige bei der Polizei und Ihrer Versicherung benötigen. Bewahren Sie daher den Fahrradpass gemeinsam mit der Rechnung sicher auf.

Der Versicherungsschutz

In der Vergangenheit wurden immer wieder spezielle Fahrradversicherungen angeboten, die jedoch anschließend schnell vom Markt verschwanden, da sich die Schadenquoten nach kurzer Zeit katastrophal entwickelten. Doch finden die Fahrradclubs immer wieder Versicherer, die gemeinsam mit den Clubs Sonderpolicen anbieten. Der einzige Versicherer, der sich langfristig mit einem Fahrradkonzept auf dem Markt gehalten hat, ist die RAFADI. In diesem Konzept sind aber einige Einschränkungen, wie Naturalersatzbeschaffung und Selbstbeteiligungen, verankert.

Da sich die - wenigen - Angebote ständig verändern, gehen wir in diesem Merkblatt ausschließlich auf den Versicherungsschutz im Rahmen der Hausratversicherung (VHB 92)[1] ein, da die meisten Fahrräder hierüber versichert werden. Bei Interesse an einer gesonderten Fahrradversicherung können Sie Ihren Fahrradclub (z.B. ADFC oder VCD) oder uns ansprechen.

Wo ist das Fahrrad versichert?

Wenn sich Ihr Fahrrad in Ihrem verschlossenen Keller, Ihrer Wohnung bzw. Ihrer ausschließlich von Ihnen zu privaten Zwecken genutzten und in der Nähe Ihrer Wohnung befindlichen Garage befindet, besteht für Ihr Velo im Falle eines Einbruchs im Rahmen Ihrer Hausratversicherung Versicherungsschutz.

Außerhalb der aufgeführten Orte  leisten die Versicherer weltweit auch dann, wenn sich das Velo vorübergehend bis zu 3 Monate außerhalb des Versicherungsortes befindet. Sie sind also auch auf Reisen versichert, wenn Ihr Fahrrad an Ihrem Urlaubsort durch einen Einbruch gestohlen wird.

In allen anderen Fällen, nämlich denen des sogenannten einfachen Diebstahls, gewähren die Versicherer Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre Hausratversicherung entsprechend erweitert haben. Hierfür ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Wert des Fahrrades im Verhältnis zur Versicherungssumme Ihres Hausrates. Da die Berechnung etwas kompliziert ist und die Versicherer zu allem Überfluss unterschiedliche Höchstgrenzen festlegen, sollten Sie mit uns sprechen und sich ein Angebot unterbreiten lassen (falls wir es Ihnen nicht bereits zugesandt haben).

Der Versicherungswert

Versichert ist der Neuwert des Fahrrades zur Zeit des Diebstahls sowie die fest mit ihm verbundenen Teile (z.B. Gepäckträger, Schaltung etc.). Für die lose mit dem Fahrrad verbundenen und seinem regelmäßigen Gebrauch dienenden Sachen (z.B. Luftpumpe, Batterielicht oder Packtaschen) besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden.

Die Obliegenheiten

Sie sind verpflichtet, Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades zu beschaffen und aufzubewahren. Haben Sie sowohl die Rechnung als auch die Garantieunterlagen verloren, erhalten Sie nur dann eine Entschädigung, wenn Sie vorgenannte Daten auf andere Art nachweisen können (z.B. eidesstattliche Zeugenaussage).

 TIPP:   Bei der Rahmennummer dürften Sie sich mit einer Beschaffung schwer tun. Darum raten wir dringend dazu,
sich die Nummer zu notieren und sie beispielsweise im angesprochenen Fahrradpass einzutragen.

Im Falle eines Diebstahls müssen Sie nachweisen, dass Sie unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstattet haben und dass Ihr Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wiedergefunden wurde (nähere Informationen erhalten Sie im Fundbüro).

Gleichwohl ist nachzuweisen, dass Ihr Fahrrad in "verkehrsüblicher Weise" mit einem Schloss gesichert war. Als Nachweis verlangt man üblicherweise beide Schlüssel von Ihnen.

Wir empfehlen Ihnen, eins der oben beschriebenen Schlösser zu verwenden, obwohl den Versicherern ein einfaches Schloss genügt. Um nicht missverstanden zu werden: Für Sie ist es natürlich angenehmer, nicht 100,- DM und mehr für ein gutes Schloss zu investieren. Diesen vermeintlichen Vorteil bezahlen alle Versicherten jedoch bei steigenden Diebstahlsquoten langfristig mit hohen Versicherungsprämien und der Gefahr, im Falle eines Schadens den Versicherungsvertrag schnell gekündigt zu bekommen. Den Ärger über den Verlust Ihres geliebten Velos und die Lauferei zu den Ämtern bezahlt Ihnen ohnehin niemand.

 

TIPP:   Mit guten Schlössern gesicherte Fahrräder werden erfahrungsgemäß nur sehr selten gestohlen. Solange man Ihr Fahrrad nicht wegtragen kann, ist der Aufwand des Diebes und damit die Gefahr, erwischt zu werden, sehr groß. Daher nochmals der dringende Appell, Ihr Fahrrad an einem festen Gegenstand anzuschließen, selbst wenn Sie nur kurz die Zeitung aus dem Zeitungsladen holen wollen.

Schließen Sie die Fahrräder möglichst nicht zusammen.

Als ein Diebstahl zählt jeder Vorgang, bei dem der Dieb durch eine kriminelle Handlung ein oder mehrere Fahrräder in die Hände fallen. Wenn also mit einem langen Bügelschloss mehrere Fahrräder zusammengeschlossen sind und dieses Schloss aufgebrochen wird, ist das für den Versicherer ein Schaden und die vereinbarte Entschädigungsgrenze wird nur einmal fällig.

TIPP: Bemessen Sie die Entschädigungsgrenze nach dem heutigen Neuwert des teuersten Fahrrads im Haushalt. Wenn Sie Ihre Fahrräder gemeinsam abstellen, schließen Sie jedes Fahrrad separat ab. Werden anschließend mehrere Fahrräder gestohlen, muss der Versicherer mehrfach leisten.

Besteht Versicherungsschutz während der Nachtzeit?

In der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sind Fahrräder nach beendetem Gebrauch nur dann versichert, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Diebstahls in einem verschlossenen Raum befinden. Hierzu zählt auch ein gemeinschaftlich genutzter Fahrradabstellkeller. Doch Vorsicht, die Sache ist komplizierter, als sie sich auf den ersten Blick anhört. Sind nämlich keine Einbruchspuren an dem Schloss des Fahrradabstellkellers vorhanden, dürften Sie Schwierigkeiten haben, eine Entschädigung Ihres Versicherers zu erhalten. Auch bei den Versicherern hat es sich herumgesprochen, dass manche Mieter gerade mit Gemeinschaftsräumen und deren Sicherung eher nachlässig umgehen und schon mal vergessen, den Raum hinter sich zuzuschließen. Schließen Sie Ihr Fahrrad daher auch in Gemeinschaftsräumen stets mit einem Bügelschloss an einen festen Gegenstand an.

TIPP: Insbesondere wertvolle Fahrräder sollten Sie lieber in Ihrem eigenen (abgeschlossenen!) Keller (hierzu zählen auch die häufig anzutreffenden Bretterverschläge) oder Ihrer Wohnung aufbewahren.

Noch ein Hinweis zum ”beendeten Gebrauch”. Der Gebrauch des Fahrrades gilt nicht als beendet, wenn Sie mit dem Radl noch nach 22 Uhr unterwegs sind. Wird Ihr verschlossenes Fahrrad also beispielsweise um 23 Uhr vor dem Kino gestohlen, in dem Sie sich gerade entspannt einen Film ansehen, besteht für den Diebstahl Versicherungsschutz. Wenn Sie allerdings mit dem Fahrrad in die Nachtschicht radeln und Sie finden es nach Arbeitsende nicht mehr am abgestellten Platz, besteht kein Versicherungsschutz, weil hier der Gebrauch als beendet zählt.          Seitenanfang

Möchten Sie mehr wissen?   Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. 
  Tel: 089/ 20 23 96 14

Bremen, 27.08.1998
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